Sieg für die Kleinanleger
Kleinanleger bekommt 100.000 Mark Schadenersatz
Können geschädigte Aktionäre hoffen?
Die Aktionärsschützer jubeln. Das Urteil des Landgerichts in Augsburg, nach dem die ehemaligen Manager rund 100.000 Mark Schadenersatz zahlen sollen, habe Signalwirkung, frohlocken sie. Wenn das Urteil Bestand haben sollte, müssten sich viele Unternehmer „warm anziehen“, denn dann hätte es weit reichende Konsequenzen.
Ein Metzgermeister aus Dortmund hatte gegen das inzwischen insolvente Augsburger Software-Unternehmen Infomatec AG und die beiden Exvorstände vor dem Landgericht Augsburg geklagt. Durch falsche Meldungen habe er sich nach intensiver Beratung zum Kauf der Aktien entschlossen. Doch weil diese Meldungen falsch waren und in der Folge die Aktie der Firma regelrecht abgestürzt ist, entstanden ihm samt Zinsen mehr als
100.000 DM (51.000 Euro) Schaden. Die wurden ihm von der 3. Zivilkammer als Schadenersatz zugesprochen.
Das Gericht sah es nach Angaben der Anwälte als erwiesen an, dass der Kläger seine Aktien nicht gekauft hätte, wenn die tatsächlichen Auftragswerte genannt worden wären.
„Die beiden Beklagten (Exvorstände, d. Red.) haben bewusst falsche Angaben gemacht“, führte der Richter in seiner Urteilsbegründung aus. „Sie haben sogar vom größten Auftrag der Firmengeschichte und vom Durchbruch hin zur Marktführerschaft gesprochen.“ Rechtlich gesehen habe der getäuschte Anleger eine „Sache erworben, die nach dem Erwerb unbrauchbar war.“
Nach Korrekturen der Umsatz- und Gewinnprognosen war der Kurs im Jahr 2000 stark gefallen. Das Gericht begründete sein Urteil unter anderem mit Kursmanipulation nach dem Börsengesetz und mit vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung.
In der Tat ist es eine bisher einmalige Entscheidung, dass der Tatbestand der Kursmanipulation dazu führt, dass ein Unternehmen auf Schadenersatz verurteilt wird. Bisher haben schon viele Aktionäre versucht, auf dem Klageweg das Geld hereinzuholen, das ihnen durch drastische Kursverluste entgangen ist.
Der Bundesgerichtshof hat zwar in den vergangenen Jahren einige durchaus anlegerfreundliche Urteile gefällt, so etwa zur Beratungshaftung der Banken.
Für den Augsburger Richter war ausschlaggebend, dass die beiden ehemaligen Infomatec-Chefs offenbar absichtlich falsche Angaben gemacht haben. Sie wollten damit den Aktienkurs nach oben treiben. Das Urteil stürzt sich daher auf den Tatbestand der „sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung“. Dies auch in anderen Fällen nachzuweisen, in denen sich Anleger schlecht informiert fühlen, wird nicht einfach sein.
Auf keinen Fall aber wird das Urteil des Augsburger Landgerichts quasi ein Freibrief für Kleinaktionäre sein, die glauben, dass sie sich für Kursverluste an dem jeweiligen Unternehmen schadlos halten können. Aktien sind nach wie vor Risikopapiere und dieses Risiko muss erst einmal jeder für sich tragen. Dennoch werden die Unternehmen noch vorsichtiger werden, wenn sie über die wirtschaftliche Lage berichten.
„Das hat nicht nur eine „Signalwirkung für andere Gerichtsverfahren, sondern auch für die einzelnen Unternehmen“, freute sich Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). „Der Grundsatz, was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, ist jetzt vorbei.“ Die Unternehmen müssten jetzt wissen, dass sie haftbar gemacht werden könnten. (AZ: Landgericht Augsburg, 3 O 4995/00)
Ich werde auch hier für Geschädigte Sammelklagen durchführen. Interessengemeinschaften von Geschädigten finden mehr Gehör und die Gerichts- und Anwaltskosten werden minimiert.
Stadtzeitung Bad Nauheim Nr. 517 vom 28.09.2001
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